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Ablauf

SIB wird bei staatlich geförderten Hochbaumaßnahmen ausschließlich von den Bewilligungsstellen beauftragt und ist im Zuwendungsbau gutachtlich tätig.

Eine baufachliche Prüfung der Projekte durch SIB erfolgt entsprechend den Festlegungen des Haushaltsrechtes in der Regel, wenn bei privaten Zuwendungsempfängern mehr als 1 Mio. € , und bei kommunale Antragsteller mehr als 1,5 Mio. € Zuwendung vorgesehen sind.

Auskünfte zu den einzeln Projekten erteilen die Bewilligungsstellen.

Die SAB - Sächsische Aufbaubank – Förderbank  ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen und größte Bewilligungsstelle. 

Die Tätigkeit des SIB gliedert sich je nach Fortschritt des Projektes in vier Phasen.

Phasen des Zuwendungsbaus:

  • Phase 0 – Beratung bei der Antragserstellung
  • Phase 1 – Förderantragsprüfung
  • Phase 2 – Baubegleitung
  • Phase 3 – Verwendungsnachweisprüfung
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