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E-Mobilität

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(© SIB)

Ladesäule am GeoSN in Dresden

Ladesäule am GeoSN in Dresden
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(© David Nuglisch)

Neue Ladestation an der HTWK Leipzig

Ladestation
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(© David Nuglisch)

Baugleiche Ladestationen gewährleisten eine einheitliche Bedienbarkeit

Ladesäule
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(© David Nuglisch)

Neue Ladestationen mit Lademöglichkeit aller gängigen E-Dienst-Kfz

Auto an der Ladesäule

E-Mobilität hat in der sächsischen Landesverwaltung einen hohen Stellenwert und die Nutzer der landeseigenen Immobilien, wie z.B. die Polizei-, Justiz- und Finanzbehörden beschaffen zunehmend elektrische Dienst-Kfz für ihre Aufgabenerledigung. Dafür benötigen sie Stellplätze mit entsprechenden Lademöglichkeiten. Der Staatsbetrieb SIB stattet daher die Liegenschaften des Freistaates Sachsen schrittweise mit einer flächendeckenden und einheitlichen Ladeinfrastruktur für das Laden elektrischer Dienst-Kfz aus.

Ab Mitte des Jahres 2020 wurde im Rahmen des „Anschubprogramms 500+“ zunächst die Grundversorgung der Bestandsliegenschaften mit über 500 Ladepunkten hergestellt – siehe dazu auch die Information zum Projektstart an der HTWK Leipzig. Bereits vor dem Programm wurden 75 weitere Ladestationen, z.B. im Rahmen des Projektes Elektromobilität der Polizei umgesetzt. Im Rahmen von Großen und Kleinen Baumaßnahmen werden grundsätzlich entsprechende Ladepunkte vorgesehen. Aktuell finden sich noch ca. 200 Lademöglichkeiten aus dem Programm in der finalen Umsetzung, so dass dieses kurz vor dem Abschluss steht.

Die bestehende Ladeinfrastruktur für Dienst-Kfz wird nunmehr unter Beachtung übergeordneter gesetzlicher Regelungen anhand der standortgenauen mittelfristigen Bedarfen der Nutzer gezielt ergänzt.

Bestehende Ladestationen

Die bestehenden Ladestationen zur Nutzung für E-Dienst-Kfz können der nachfolgenden Kartenansicht entnommen werden. Diese umfasst sowohl die durch den Staatsbetrieb SIB errichteten als auch die bei der Bundesnetzagentur gelisteten öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten. Eine Aktualisierung der Karte wird quartalsweise vorgenommen.

Nachfolgend sind die Bedienungsanleitungen für die seit dem Jahr 2020 errichteten Ladestationen zu finden.

Weitere Hinweise und Hilfestellungen zu den Ladestationen sowie den Bestands-Ladestationen vor dem Jahr 2020 mit anderen Fabrikaten kann die jeweilige hausverwaltende Dienststelle der Liegenschaft geben.

Die konzeptionellen Grundlagen des SIB für das im Jahr 2020 gestartete Anschubprogramm 500+ sahen in einem ersten Schritt die initiative Errichtung von 500 + 200 weiteren optionalen Ladestationen vor, um eine flächendeckende Grundversorgung für die Nutzung von E-Dienst-Kfz im Freistaat Sachsen zu schaffen. Dies erfolgte unter Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer vordergründig in Liegenschaften mit günstigen Rahmenbedingungen aus elektrotechnischer Sicht. Bei Baumaßnahmen, die sich bereits in der Planungs- und Errichtungsphase befanden, wurden ebenfalls einheitliche Lademöglichkeiten vorgesehen.

Aufbauend auf der geschaffenen Grundversorgung orientiert sich der weitere Ausbau von Ladestationen nunmehr am Umsetzungs- und Finanzierungskonzept Ladeinfrastruktur 2024, welches den Fokus auf einer Ergänzung der bestehenden Grundversorgung entsprechend der Bedarfe der Nutzer legt. Ziel bleibt es, gleiche Ladebedingungen in den Liegenschaften des Freistaates Sachsen zu gewährleisten – mit einer einheitlichen Autorisierung und Bedienbarkeit der Ladestationen entsprechend den folgenden Parametern:

  • einheitliche Wechsel-Strom-Ladestationen mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW und einer Typ 2-Steckdose
  • Konzipierung der Ladestationen für Ladebetriebsart 3 sowie für eine 3- und 1-phasige Ladefähigkeit
  • Autorisierung an der Ladestation über eine vorprogrammierte Chipkarte bzw. einen Chip
  • Möglichkeit der Aktivierung eines integrierten Lastmanagements

Die Schaffung von entgeltlichen Lademöglichkeiten für Dritte durch den Staatsbetrieb SIB ist nicht vorgesehen, so dass ausschließlich Ladestationen ohne Abrechnungssystem und Lademanagement zum Einsatz kommen. So soll der Administrierungsaufwand für die Nutzung der Ladestationen möglichst geringgehalten werden.

Die mittel- und langfristige Errichtung weiterer Ladeinfrastruktur entsprechend des Konzeptes 2024 erfolgt nach dem Regelverfahren der RLBau. Bedarfe an Ladeinfrastruktur sind durch den Nutzer zu ermitteln, wobei im Rahmen der Bedarfsermittlung eine mittel- und langfristige Bedarfskonzeption durch den Nutzer erfolgen sollte.

Bei den zukünftigen Ladestationen kann davon ausgegangen werden, dass ein erhöhter technischer und baulicher Aufwand erforderlich ist, um Bestandsliegenschaften mit Ladestationen auszustatten. Die Bedarfskonzeptionen sind daher für einen entsprechenden Finanzierungs- und Planungsvorlauf unabdingbar.

Neben den Bedarfskonzeptionen sind die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes – GEIG sowie auch übergeordnete Rahmenbedingungen der EU zu berücksichtigen. Das GEIG regelt die Errichtung von Ladepunkten und vorbereitender Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.

Für Detailfragen zur Umsetzung steht den Nutzern die jeweils für die Liegenschaft zuständige Niederlassung gern zur Verfügung. Fragen zum Konzept werden gern auch seitens der Zentrale beantwortet (siehe Kontaktdaten).

24.06.2020 - SIB schafft flächendeckende Ladeinfrastruktur für elektrische Dienst-Kfz

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(© David Nuglisch)

Übergabe von Ladestationen für E-Fahrzeuge an der HTWK Leipzig von links nach rechts: Emmerich Seibel (Ständiger Vertreter der Niederlassungsleiterin, SIB Niederlassung Leipzig II), Oliver Gaber (Kaufmännischer Geschäftsführer SIB), Dr. Maik Piehler (Geschäftsführer Stadtwerke Leipzig), Prof. Dr. rer. pol. Swantje Rother (Kanzlerin HTWK Leipzig), Prof. Dr. rer. pol. Mark Mietzner (Rektor HTWK Leipzig)

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Für eine flächendeckende Nutzung von elektrischen Dienst-Kfz (E-Dienst-Kfz) schafft der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) eine einheitliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 700 zusätzlichen Ladestationen in Behörden, Hochschulen, Universitäten sowie weiteren Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Ab Juni 2020 werden alle größeren Liegenschaften des Freistaates unabhängig davon, ob kurzfristig die Beschaffung eines E-Kfz geplant ist, mit mindestens einer Ladestation für jede nutzende Behörde bzw. Einrichtung ausgestattet. Hinzu kommt mindestens eine Lademöglichkeit für Besuchs-Dienst-Kfz. Heute wurden die ersten beiden Ladesäulen an die Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kunst (HTWK) in Leipzig übergeben.
Dazu Oliver Gaber, Kaufmännischer Geschäftsführer des SIB: »Es freut mich, dass wir für dieses zukunftsweisende und nachhaltige Projekt mit den Stadtwerken Leipzig einen bereits erfahrenen Partner aus dem Freistaat Sachsen gefunden haben und heute die ersten beiden neuen Ladestationen an die HTWK Leipzig übergeben können.«  [...]

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