Hauptinhalt

E-Rechnung

Die elektronische Rechnungsstellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) akzeptiert. Sie haben danach die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) an den SIB zu stellen.

Es besteht für Rechnungen an den SIB Ihrerseits keine Pflicht zur E-Rechnung.

Zu nutzen ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Die OZG-RE ist das zentrale Rechnungseingangsportal für die mittelbare Bundesverwaltung sowie mitnutzende Bundesländer, welches auch durch den Freistaat Sachsen nachgenutzt wird.

Sie erreichen die OZG-RE unter folgendem Link:

https://xrechnung-bdr.de/

Für das Stellen von E-Rechnungen sind außerdem formale Vorgaben des SIB zu beachten 
(siehe Dokument Informationen für Rechnungssteller). 

Für Fragen (u. a. zur Leitweg-ID SIB) können Sie sich gern an E-Rechnung@sib.smf.sachsen.de wenden.

zurück zum Seitenanfang