Leitfaden Barrierefreiheit
Der „Leitfaden Barrierefreiheit“ findet Anwendung bei Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des SIB. Er gilt als Vollzugsvorgabe zu § 18 Sächsisches Inklusionsgesetz (SächsInklusG).
Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten eigene Regelungen, insbesondere der „Leitfaden barrierefreies Bauen“ des Bundes.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Festlegung baulicher Standards in öffentlich zugänglichen Bereichen und Arbeitsstätten
- textliche und zeichnerische Darstellung in den Bauunterlagen nach RLBau Sachsen
- Ansprechpartner und Zuständigkeiten
- Beteiligungserfordernis der örtlichen Schwerbehindertenvertretung des Nutzers ab QBedAn
- Leitfaden Barrierefreiheit Land 2021-09 (*.pdf, 1,63 MB)
- Hinweise für Nutzer und Bedarfsträger (*.pdf, 0,15 MB)
- Grafik Zuständigkeiten Barrierefreiheit (*.pdf, 96,73 KB)