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Leitfaden Barrierefreiheit

Der „Leitfaden Barrierefreiheit“ findet Anwendung bei Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des SIB. Er gilt als Vollzugsvorgabe zu § 18 Sächsisches Inklusionsgesetz (SächsInklusG).
Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten eigene Regelungen, insbesondere der „Leitfaden barrierefreies Bauen“ des Bundes.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Festlegung baulicher Standards in öffentlich zugänglichen Bereichen und Arbeitsstätten
  • textliche und zeichnerische Darstellung in den Bauunterlagen nach RLBau Sachsen
  • Ansprechpartner und Zuständigkeiten
  • Beteiligungserfordernis der örtlichen Schwerbehindertenvertretung des Nutzers ab QBedAn
Grafik zu Anfragen der Barrierefreiheit von Nutzern/Bedarfsträgern/Ressorts (Hinweis: diese Grafik ist als PDF in der nachfolgenden Dateiliste abgelegt)
Ablauf zu Anfragen zur Barrierefreiheit durch Nutzer/ Bedarfsträger/ Ressorts 
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