Wissenschaft und Kunst
Wissenschaft und Kunst sowie Dritte
Hochschulbau - Bauen für Lehre und Forschung
Der Staatsbetrieb baut, für Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Staatliche Studienakademien und schafft damit optimale Bedingungen für Lehre und Forschung. Die Entscheidung für Neubau- oder Sanierungsmaßnahme, ist abhängig von der vorhandenen Bausubstanz, der Struktur der Hochschule und deren territorialer und innerer Entwicklungsfähigkeit. Der Bereich berät die Hochschulen in ihrer baulichen Weiterentwicklung und wirkt an Zielplanungen und Nutzungskonzeptionen mit. Er betreut als fachlicher Partner das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in allen baulichen Fragen.
Eine Besonderheit des Hochschulbaus ist, dass der Aus- und Neubau von Hochschulen als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern (gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes) wahrgenommen wird.
Das wird durch das Hochschulbaufördergesetz (siehe Publikationen des BMBF) geregelt. Die Mitfinanzierung des Bundes beträgt ca. 50 % der Kosten.
Bauten für Dritte - SIB als Dienstleister
Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen für Dritte ist der Staatsbetrieb Dienstleister für Gesellschaften besonderer Rechtsformen wie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Museen, Universitätskliniken). Die Zusammenarbeit mit den Partnern wird durch Geschäftsbesorgungsverträge geregelt.
Das Ressort kontrolliert Baumaßnahmen, die von den Gesellschaften selbst durchgeführt werden. Hierbei sind Kosten, Termine und Qualitäten genauso zu betrachten wie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Kulturbauten - Bauen für die Kunst
Für die Unterbringung staatlicher kultureller Einrichtungen wie Theatern und Museen ist der Staatsbetrieb ebenfalls verantwortlich. Mit der Sanierung und Rekonstruktion überwiegend denkmalgeschützter Gebäude fördert er den Erhalt des wertvollen kulturellen Erbes und ermöglicht zugleich eine zeitgemäße Nutzung, die den hohen technischen Anforderungen gerecht wird.