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Behördenunterbringung

Behördenunterbringung und Bedarfsdeckung

Sächsische Staatskanzlei in Dresden (Foto: SIB) 

Die Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen werden vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement bedarfs- und funktionsgerecht untergebracht.
Dafür wird deren Bedarf an Flächen und Räumen geprüft und bemessen. Allgemeine und fachspezifische Anforderungen der Behörden und Einrichtungen spielen dabei genauso eine Rolle wie unterbringungsfachliche und wirtschaftliche Aspekte. Eine gute Beratung der Bedarfsträger gehört zum Service. Im Ergebnis wird eine Entscheidung über die Art der Unterbringung getroffen. Möglich ist beispielsweise die Errichtung eines Neubaus, eine Sanierungsmaßnahme, Ankauf oder Anmietung. Für die Entscheidung bilden unter anderem Variantenvergleiche mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Grundlage.

Zur Bedarfsdeckungsentscheidung gehören auch Prüfungen und Entscheidungen über besondere Betreiberformen, z.B. in Form eines Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (PPP) Projektes. Zur Steuerung der Behördenunterbringung und des damit verbundenen Bedarfs an Immobilien werden Behördenunterbringungskonzeptionen erstellt und das Portfolio an Gebäuden und Grundstücken analysiert. Die Immobilien werden entweder für die Behördenunterbringung reserviert (Immobilienreserve) oder zur Verwertung freigegeben.

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