Verwendungsnachweisprüfung (Phase 3)
In der Regel 6 Monate nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist durch den Zuwendungsempfänger der Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises umfasst folgende Schwerpunktbereiche:
- baufachliche Überprüfung des von Zuwendungsempfänger erstellten Verwendungsnachweis mit den Baurechnungen und der Örtlichkeit
- Prüfung auf wirtschaftliche und sparsame Bauausführung entsprechend der geprüften Bauunterlagen
- Vermerk und Bewertung von Mängeln und Änderung zu geprüften Bauunterlagen sowie Kostenabweichungen
- Feststellung der förderfähigen Kosten
Ergebnis:
Verwendungsnachweisprüfbericht mit Feststellung der baufachlich förderfähigen Kosten.
Auf Grundlage des baufachliche Prüfberichtes des SIB entscheidet die Bewilligungsbehörde abschließend über die Höhe der gewährten Zuwendung.