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Verwendungsnachweisprüfung (Phase 3)

In der Regel 6 Monate nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist durch den Zuwendungsempfänger der Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Die Prüfung des Verwendungsnachweises umfasst folgende Schwerpunktbereiche:

  • baufachliche Überprüfung des von Zuwendungsempfänger erstellten Verwendungsnachweis mit den Baurechnungen und der Örtlichkeit
  • Prüfung auf wirtschaftliche und sparsame Bauausführung entsprechend der geprüften Bauunterlagen
  • Vermerk und Bewertung von Mängeln und Änderung zu geprüften Bauunterlagen sowie Kostenabweichungen
  • Feststellung der förderfähigen Kosten


Ergebnis:

Verwendungsnachweisprüfbericht mit Feststellung der baufachlich förderfähigen Kosten.

Auf Grundlage des baufachliche Prüfberichtes des SIB entscheidet die Bewilligungsbehörde abschließend über die Höhe der gewährten Zuwendung.

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