Niederlassung Dresden II
Die Niederlassung Dresden II ist zuständig für
- Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen für den Direktionsbezirk Dresden
- Bildungseinrichtungen der Sächsischen Staatsministerien des Inneren, für Kultus sowie für Wissenschaft und Kunst
- Baumaßnahmen des Bundes und Dritter
- Zuwendungsbaumaßnahmen