Niederlassung Leipzig II
Die Niederlassung Leipzig II ist zuständig für:
- Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen für den Direktionsbezirk Leipzig;
- Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen für den Direktionsbezirk Leipzig;
- die baufachliche Begleitung aller Maßnahmen des Krankenhausbaues des Freistaates Sachsen im Direktionsbezirk Leipzig;
- Bauaufgaben auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen mit dem Universitätsklinikum Leipzig (Anstalt öffentlichen Rechts)