Niederlassung Leipzig I
Die Niederlassung Leipzig I ist zuständig für Liegenschaften des Freistaats Sachsen innerhalb:
- der Stadt Leipzig
- der Landkreise Leipzig sowie Nordsachsen
baufachlich für Baumaßnahmen aller Behörden und Einrichtungen der Staatsverwaltung, Kulturbauten des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Staatsbetriebes Schlösser, Burgen und Gärten, des Bundes und Dritter sowie Zuwendungsbaumaßnahmen.
Für Fragen zu:
- Einrichtungen im Sinne des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen ist in diesem Territorium die Niederlassung Leipzig II zuständig.