FAQ zur Bewerbung
Wir bitten um ein aussagekräftiges Anschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf sowie Kopien Ihrer relevanten Abschluss- und Arbeitszeugnisse mit Angabe der Kennziffer. Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, wird dies in der Stellenausschreibung vermerkt.
Gegebenenfalls ist eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich. Wenden Sie sich für eine Beratung an: IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen.
Wir kommunizieren fast ausschließlich in deutscher Sprache. Wir bitten, sofern in der Stellenausschreibung nichts anderes angegeben ist, um eine Bewerbung (inkl. Anlagen) in deutscher Sprache.
Grundsätzlich wird eine selbstständige Sprachverwendung erwartet (Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen).
Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Bewerbungen können wir Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden. Schicken Sie uns deshalb bitte nur Kopien zu, eine Bewerbungsmappe ist nicht erforderlich.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Ende der Bewerbungsfrist prüfen wir alle Bewerbungen sorgfältig und entscheiden anhand definierter Vorauswahlkriterien, welche Bewerberinnen bzw. Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Kosten übernehmen, die Ihnen durch das Vorstellungsgespräch entstehen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die näheren Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses vom Vertragsschluss über allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Sozialbezüge, Zulagen und Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der SIB richtet sich bei Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen nach den Regelungen dieses Tarifvertrags.
Im öffentlichen Dienst gibt es Unterschiede zwischen der Vergütung im Beamtenverhältnis und der Bezahlung tariflich Beschäftigter:
- Beamte und Beamtinnen: Die Besoldung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Statusamt, das in einer Besoldungsgruppe ausgedrückt wird.
- Tarifbeschäftigte: Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Tätigkeit und wird in einer Entgeltgruppe ausgedrückt. In den Entgelttabellen nach dem TV-L können Sie nachsehen, welchem Grundgehalt die verschiedenen Entgeltgruppen entsprechen.
Die Besoldungs- oder Entgeltgruppe wird in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben. Die tarifliche Stufenzuordnung richtet sich nach Ihrer Berufserfahrung und Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang. Innerhalb jeder Besoldungs- oder Entgeltgruppe gibt es Erfahrungsstufen. Der Aufstieg in eine höhere Stufe erfolgt nach festgelegten Laufzeiten.
Neben einer tariflich geregelten Vergütung profitieren Sie von einer betrieblichen Altersvorsorge (VBL), Vermögenswirksamen Leistungen und der Jahressonderzahlung für Beschäftigte.
Der Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche liegt bei 30 Tagen pro Jahr.